News

27.04.2011
 

Gemeinsame Erklärung zur Kultur- Medien- und Netzpolitik: Die Beteiligten der Deutschen Content Allianz ARD, ZDF, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Musikindustrie,...mehr...


25.03.2011
 

der EU-Kommission: Nach dem Sturmlauf der europäischen Filmschaffenden bekräftigt EU-Kommissionspräsident Barroso sein Vorhaben, die audiovisuelle Industrie künftig stärker zu unterstützen....mehr...


24.02.2011
 

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt das Filmförderungsgesetz (FFG) uneingeschränkt. mehr...


25.12.2010
 

des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geplatzt. Die seit über zwei Jahren diskutierte Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist wegen der Nichtzustimmung von NRW...mehr...


14.10.2010
 

der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden und der Freiwilligen Selbstkontrolle der...mehr...


10.08.2010
 

Neue Jugendschutz-Serviceleistungen für das Internet.mehr...


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14.10.2010

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Bundesministerin Dr. Kristina Schröder spricht der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden anlässlich eines Besuches am 14. Oktober 2010 das Vertrauen aus. Die FSK sicherte zu, in ihren Prüferfortbildungen verstärkt auf die Problematik derjenigen Filme einzugehen, bei denen die Einordnung umstritten ist, gerade zwischen 12 und 16 Jahren.

Trotz der jüngsten Diskussion über die Alterseinstufung am Beispiel von einzelnen Filmen stellten beide Seiten fest: Die FSK leistet seit mehr als 60 Jahren einen wichtigen Beitrag für den gesetzlichen Jugendschutz bei Filmen. Dabei wurde betont, dass die FSK-Altersfreigabe ein Instrument des Schutzes, nicht der Erziehung ist. Die Ministerin forderte angesichts der Kritik an einzelnen Freigaben ein genaues Hinschauen der befassten Prüferinnen und Prüfer. Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass alle Kriterien des Jugendschutzes eingehalten werden.  

Die Ministerin, die Vertreter der Länder und die FSK stimmen darin überein, dass auch ein hoher gesetzlicher Jugendschutz allein nicht ausreichen kann, um Kinder und Jugendliche vor schädigenden Inhalten zu bewahren. Die Verantwortung der Eltern sowie die nachhaltige und effektive (schulische und außerschulische) Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen sind dabei wichtige Faktoren.  

Angesichts der Medienvielfalt des 21. Jahrhunderts und der vielfältigen, schwer kontrollierbaren Nutzungsmöglichkeiten für Heranwachsende wurden Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendschutzes erörtert. Zur Sprache kam auch die Problematik, dass fast alle aktuellen Filme illegal im Internet ohne jeglichen Jugendschutz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.  

Die FSK stellt sich mit großem Engagement ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Insgesamt 260 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus der Mitte der Gesellschaft kommen dieser verantwortungsvollen Aufgabe nach. Sie treffen – frei von Weisungen und durch transparente Verfahren geregelt – jährlich etwa 7.000 Altersfreigabeentscheidungen für Kino und Video. In einem kontinuierlichen Reflexionsprozess setzt sie sich dabei auch mit ihrer Arbeit auseinander. In einer Konsultation aller Akteure gilt es künftig, die Leitlinien ihres Handelns transparenter herauszuarbeiten und den Dialog mit der Öffentlichkeit zu intensivieren. 

 

21.02.2011

Geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geplatzt

Der seit gut zwei Jahren intensiv debattierte und heiss umstritteneneue JMStV tritt damit nicht am 1.1.2011 in Kraft, sondern ist vorerst Makulatur. Der seit 2003 bestehende  JMStV gilt also unbefristet weiter. Die FSK hat ihre Homepage entsprechend aktualisiert und einen "Leitfaden für Anbieter von Websites" erstellt, der unter www.fsk.de/leitfadenanbieterwebsites auf die neue resp. "alte" Gesetzeslage hinweist und einen "Leitfaden für Anbieter von Websites" anbietet.

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