Der kürzlich veröffentlichte Maßnahmenkatalog der FFA erwähnt noch mit keinem Wort die Filmexporteure. Auch im Diskussionsentwurf zur FFG Novelle wurden die Belange der Weltvertriebe bislang nicht aufgenommen. Die manifeste Bedeutung des Vertriebs für die Finanzierung von Filmproduktionen, deren Vermarktung und den aus dem Weltvertrieb generierten Erlösen (Exportabgaben) wird von der Filmwirtschaft und Gesetzgebung seit Jahren nicht ausreichend wahrgenommen und berücksichtigt. Tatsächlich sind die Einnahmen aus dem Weltvertrieb ein schlechthin integraler Bestandteil aller Filmproduktionen.
Auch die Weltvertriebe sind von der COVID Krise in ihrem internationalen B-to-B Geschäft unmittelbar und schwer betroffen. Bereits mit Bekanntwerden der Krise Ende letzten Jahres gingen die Umsätze aus den asiatischen Gebieten drastisch zurück. Die nun akut zum Erliegen gekommene Auswertung hat laufende Verhandlungen ins Stocken gebracht sowie jedes Neugeschäft auf absehbare Zeit fast unmöglich gemacht. Das Geschäft zahlreicher Weltvertriebe wird sich zeitversetzt auch auf die anderen Bereiche der Filmwirtschaft auswirken.
In diesem Zusammenhang fordern die deutschen Weltvertriebe und der VDFE das BKM und die FFA nachdrücklich auf, sich den hier skizzierten Herausforderungen gemeinsam mit den Filmexporteuren zu stellen, diese in die Hilfemaßnahmen zur COVID Krise einzubeziehen und bei der Novellierung des FFG zu berücksichtigen, um somit ihrem gesetzlichen Auftrag zu folgen: „….die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland zu fördern (vgl. § 1 FFG)“.
Andreas Rothbauer und Antonio Exacoustos (Vorstand VDFE), Edith Forster (Geschäftsführerin VDFE)