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Corona Fördermaßnahmen

Die Filmpolitik, namentlich die Filmförderanstalten des Bundes und der Länder, sind aufgerufen Fördermaßnahmen zu ergreifen, um die existentiellen Gefährdungen infolge des zusammenbrechenden Weltvertriebsmarkts aufzufangen.

Die Krise wirkt sich bei den Weltvertriebe in vielen Bereichen aus:

Mit Absage großer und mittelgroßer Festivals entsteht ein Stau an Filmen, die  keine vertriebsrelevante Festival- oder Marktpremiere haben. Weder mittel- noch langfristig werden nationale Märkte oder Erlöse aus EST- und VOD- Verkäufen diesen massiven Ausfall kompensieren können. 
Bereits bezahlte oder vertraglich garantierte Vertriebsvorschüsse (Minimumgarantien) der Weltvertriebe werden die Weltvertriebe massiv belasten, da ein Recoupment so gut wie ausgeschlossen ist. Die Filmpolitik und -förderung ist an dieser Stelle aufgerufen, die Möglichkeit und Bereitschaft einer Nachverhandlung der bestehenden Verträge auch seitens der Produzenten durch geeignete Fördermaßnahmen zu unterstützen.
Gerade fertiggestellte Filme können durch die Verschiebung nationaler Kinostarts nicht oder nur mit großer Verspätung von den Weltvertrieben ausgewertet werden, da die Vorschriften der Filmfördergesetze, Förderer und Sender zum Kinostart und Sperrfristen einzuhalten sind.
Viele Filmproduktionen werden bis auf weiteres nicht wie geplant durchgeführt und können (inter-)national keine Rückflüsse erwirtschaften.  
Die mittel- bis langfristig wegfallenden und ausbleibenden Vertriebserlöse werden die großen Weltvertriebe massiv und die kleineren Weltvertriebe  existenzgefährdend belasten. Auch die Produzenten wird der Verlust durch die wegfallenden Erlöse aus dem internationalen Vertrieb treffen, da sie  weniger bis keine Gewinne generieren, diese als Eigenmittel für eine weitere Projektförderung einsetzen können. 

Der normalerweise durch die Vertriebe erwirtschaftete Export-Beitrag wird  signifikant sinken; entsprechend wird das Budget von German Films belastet werden. 

Der Filmexport muss mithilfe eines kurzfristig verfügbaren Notfallfonds gesichert werden. Der Notfallfonds sollten insbesondere über die folgenden Instrumente verfügen:   

- Vergabe von Zuschüssen und zinslosen Darlehen zur Überbrückung der Krise und zur Zahlung von laufenden Fixkosten und Gehälter für kleine Vertriebsunternehmen (bis 20 Mitarbeitern) 
- Übernahme von Lohnkosten für Angestellte und freie Mitarbeiter von den Filmförderanstalten für kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeitern, für die Kurzarbeitergeld keine realistisch durchführbare, administrative Belastung wäre. 
Ausgleichszahlung für nachgewiesene, bereits gezahlte Ausgaben für abgesagte Filmmessen (Stand, Akkreditierung, Messebau, Marktvorführungen)
- Bereits geleistete Zahlungen, namentlich Minimumgarantien, für ausgefallene oder zeitlich verschobene Filmproduktionen mit ungewissem, deutschem Kinostart sollten bei Bedarf an die Weltvertriebe zurückerstattet werden.
- Bereits vertraglich zugesicherte Vertriebsvorschüsse für zeitlich verschobene Filmproduktionen mit ungewissem, deutschen Kinostart, sollten bei Bedarf aufgelöst werden können bzw. grundsätzlich eine zugesicherte Nachverhandlungsoption erhalten. 

Die von den Weltvertrieben erzielten Erlöse stellen in den meisten Fällen die einzige Erlösposition für Produzenten dar, mit deren Hilfe sie Eigenmittel für zukünftige deutsche Produktionen und deren Förderungen generieren können. Fallen die Erlöse der Weltvertriebe auch für die Produzenten ersatzlos weg, hat dies Auswirkungen auf die gesamte Filmwirtschaft. 

In diesem Zusammenhang appellieren die deutschen Weltvertriebe und der VDFE  nachdrücklich an das BKM und die FFA, sich den hier skizzierten Herausforderungen gemeinsam mit den Filmexporteuren und den Produzenten zu stellen und mögliche Lösungen  aufzugreifen,  den Forderungskataloges des VDFE für die Weltvertriebe zur Novellierung des FFG erneut zu bewerten